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Art. 42 · Grund- und Gebäudeabstände

BZO Neftenbach · S. 15 · Original-PDF

Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstandsvorschriften einzuhalten.

Bonus Ausnützungsziffer
Allg. gemäss § 71 PBGEnergiebonusPreisgünstiger WohnraumTotal max.
0.100.100.050.25

Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.