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Art. 22 · Massvorschriften

BZO Neftenbach · S. 10 · Original-PDF

In der Erholungszone gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften. Die maximale Fassadenhöhe (traufseitig) beträgt 11.4 m. Die Überbauungsziffer beträgt 5 %.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.