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Art. 15 · Terrassenhäuser

BZO Neftenbach · S. 9 · Original-PDF

rassenhäuser

1In den Wohnzonen ohne Gewerbeerleichterung sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig.

2In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zugelassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.