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Art. 1 · Zonen- & Empfindlichkeitsstufeneinteilung

BZO Neftenbach · S. 3 · Original-PDF

Zonen- & Empfindlichkeitsstufeneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt, denen die nebenstehenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet werden:

1Bauzonen Zone ES Kernzonen K III Wohnzone 2 Geschosse, 25 % W2/25 II Wohnzone 2 Geschosse, 30 % W2/30 II Wohnzone 2 Geschosse, 40 % W2/40 II Wohnzone 3 Geschosse, 60 % W3/60 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/45 III Gewerbezone G4 III Industriezone I5 IV Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Ö III

2Erholungszonen Allgemeine Erholungszonen E III Chräen EC III Forst/Schützenhaus/Hundeschule EF III Sportplatz - Fussball ES III Pferdesport EP III

3Freihaltezone F Friedhof II übrige Freihaltezone -

4Reservezone R -

1Für die Abgrenzung der einzelnen Zonen ist der Zonenplan 1:5000 massgebend.

2Für den Perimeter des überkommunalen Ortsbildes Neftenbach gilt der Kernzonenplan Neftenbach 1:1000. Dieser geht dem allgemeinen Zonenplan vor.

3Für den entsprechend bezeichneten Geltungsbereich der Kernzone Aesch sowie für Anordnungen innerhalb dieses Bereichs gilt der Kernzonenplan Aesch 1:500. Dieser geht dem allgemeinen Zonenplan vor.

4Massgeblich für den Waldabstand sowie für die Waldfestlegung sind die entsprechenden Ergänzungspläne 1:500 resp. 1:1000.

5Die in der Bau- und Zonenordnung abgedruckten Verkleinerungen der Pläne sind nicht rechtsverbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.