Art. 31 · Inkraftsetzung
BZO Hettlingen · S. 14 · Original-PDF
1Diese Bau- und Zonenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der kantonalen Genehmigung in Kraft.
2Der Gemeinderat ist berechtigt, sachliche und/oder örtliche Teilgenehmigungen einzuholen.
3Sie ersetzt die Bauordnung vom 14. November 1997 einschliesslich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen. An der Urnenabstimmung vom 03.03.2013 festgesetzt. Von der Baudirektion genehmigt am 17.09.2013 mit BDV-Nr. ARE/113/2013. In Kraft seit dem 30.09.2013. --- BACHMANN STEGEMANN + PARTNER AG Ingenieure für Geomatik Bau- und Raumplanung Andelfingen
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