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Art. 30 · Modell bei Baueingabe

BZO Hettlingen · S. 13 · Original-PDF

In der Kernzone, bei Arealüberbauungen und bei Gestaltungsplänen kann der Gemeinderat für die Beurteilung von Neu-, Ersatz- und Anbauten ein Architekturmodell in geeignetem Massstab oder andere aussagekräftige Visualisierungen verlangen. Dabei ist auch die nähere bauliche und landschaftliche Umgebung darzustellen. Bau- und Zonenordnung Hettlingen

11 IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.