Art. 29 · Gestaltungsplanpflicht
BZO Hettlingen · S. 13 · Original-PDF
1In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten besteht eine Gestaltungsplanpflicht.
2In den Gebieten „Sägerei Surbeck“ und „Garage Schwarz AG“ hat der Gestaltungsplan folgende Anforderungen zu erfüllen:
a)Es ist eine ortsverträgliche, qualitätsvolle Verdichtung anzustreben.
b)Bauten am Ortseingang sind unter Einbezug des Strassenraums besonders sorgfältig zu gestalten.
c)Für den Motorfahrzeugverkehr ist eine flächensparende Erschliessung vorzusehen.
d)Zur Beheizung und Wassererwärmung der Neubauten sind mindestens 80% erneuerbare Energien einzusetzen oder die Gebäude sind in einem anerkannten Energiestandard zu erstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.