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Art. 28 · Kompostierungsanlagen

BZO Hettlingen · S. 12 · Original-PDF

Bei allen Neu- und wesentlichen Umbauten sind Kompostieranlagen vorzusehen, und zwar in einem Umfang, der eine korrekte Kompostierung der Grünabfälle erlaubt, welche von Haushalten, Gärten und Grünflächen, ohne Strauch- und Baumschnitt, anfällt. Bau- und Zonenordnung Hettlingen

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.