← BZO Hettlingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 20 · Nutzweise

BZO Hettlingen · S. 10 · Original-PDF

1In der Zone W1 ist nicht störendes Gewerbe im Umfang von § 52 Abs. 1 PBG zulässig.

2In der Zone W2 ist nicht störendes Gewerbe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.