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Art. 19 · Dachgestaltung
BZO Hettlingen · S. 10 · Original-PDF
1Schräg- und Flachdächer sind grundsätzlich zulässig.
2Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind im ersten Dachgeschoss zulässig, sofern sie ansprechend gestaltet und gut unterteilt sind und die Geschlossenheit der Dachfläche nicht zerstören.
3Dachflächenfenster sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.