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Art. 18 · Mindestausnützung
BZO Hettlingen · S. 10 · Original-PDF
1Neubauten in der Wohnzone W2 müssen mindestens ½ der zulässigen Ausnützung konsumieren.
2Parzellierungen sind nur zulässig, wenn die Restparzelle noch vernünftig überbaubar ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.