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Art. 26 · Ausnützungsbonus in der Wohnzone

BZO Brütten · S. 11

1Bei Grundstücken in den Wohnzonen W1/20, W2/30 und W2/40, auf denen Altbauten saniert werden, und bei denen durch den Umbau mindestens eine zusätzliche Wohneinheit gebaut wird, darf die Ausnützungsziffer gegenüber der Regelüberbauung um einen Zehntel erhöht werden. 2Der Ausnützungsbonus hinsichtlich zusätzlicher Wohneinheiten ist auf Familienwohnungen mit vier und mehr Zimmern gemäss § 49a Abs. 3 PBG beschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.