← BZO Brütten · Inhaltsverzeichnis
Art. 2 · Zonenplan
BZO Brütten · S. 5
Für die Abgrenzung der Zonen und für rechtlich erhebliche Unterscheidungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan 1:5000 oder der entsprechende, genehmigte Gestaltungsplan massgebend. Ein in kleinerem Massstab erstellter Zonenplan dient lediglich der Orientierung und ist rechtlich nicht verbindlich. Ergänzungspläne zur Darstellung besonderer Institute der Bau- und Zonenordnung gehen dem Zonenplan 1:5000 vor. II. Bestimmungen für die Bauzonen A. Kernzonen 1. Allgemeine Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.