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Art. 6 · Bauweise

BZO Affoltern am Albis · S. 8 · Original-PDF

Art. 6.1 Die geschlossene Überbauung ist in allen Wohnzonen erlaubt. Art. 6.2 Für Grenzbau ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.