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Art. 43bis · Gestaltungsplan In der Höh, Zimikon

BZO Volketswil · S. 23 · Original-PDF

Im mit einer Gestaltunsplanpflicht belegten Gebiet In der Höh, Zimikon, kann auf die Festlegung eines Gestaltungsplanes verzichtet werden, sofern eine Überbauung gemäss Gebietsrahmenplan erfolgt, die einen Respektabstand und Sichträume gegenüber der Kernzone Zimikon gewährleistet.

Art. 43 ter (3) Ausrüstungen von Mehrfamilienhäusern Gestaltungsplan In der Höh, Zimikon

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.