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Art. 43bis · Gestaltungsplan In der Höh, Zimikon
BZO Volketswil · S. 23 · Original-PDF
Im mit einer Gestaltunsplanpflicht belegten Gebiet In der Höh, Zimikon, kann auf die Festlegung eines Gestaltungsplanes verzichtet werden, sofern eine Überbauung gemäss Gebietsrahmenplan erfolgt, die einen Respektabstand und Sichträume gegenüber der Kernzone Zimikon gewährleistet.
Art. 43 ter (3) Ausrüstungen von Mehrfamilienhäusern Gestaltungsplan In der Höh, Zimikon
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.