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Art. 47 · Diese Bau- und Zonenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung …
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 4 · Original-PDF
LSV
Zu Art. 2 Über die Schutzobjekte erstellen die für die Schutzmassnahmen zuständigen Behörden Inventare. Das Heimatschutzinventar und das Naturschutzinventar stehen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme offen. §§ 203, 309 lit. n PBG
Bau- und Zonenordnung
A. Zonenplan und Ergänzungspläne Art. 47 Diese Bau- und Zonenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft. Inkrafttreten NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident: Benno Hüppi Der Schreiber: Karl Rütsche
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.