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Art. 43 · Von Fassaden und Fassadenteilen mit bewohnten Räumen
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 37 · Original-PDF
sind die Abstände der Wohnzone mit Gewerbeanteil WG4 einzuhalten. Grenz- und Gebäudeabstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.