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Art. 293
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 30 · Original-PDF
PBG
Zu Art. 33 Die Bestimmungen in Art. 33 dienen dazu, Bauten, welche wegen hohem Grundwasserspiegel oder wegen abflusstechnischen Vorgaben wesentlich über gewachsenem Terrain erstellt werden müssen, bei der Nutzmassberechnung (Baumassenziffer) nicht zu benachteiligen.
Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.