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Art. 293

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 30 · Original-PDF

PBG

Zu Art. 33 Die Bestimmungen in Art. 33 dienen dazu, Bauten, welche wegen hohem Grundwasserspiegel oder wegen abflusstechnischen Vorgaben wesentlich über gewachsenem Terrain erstellt werden müssen, bei der Nutzmassberechnung (Baumassenziffer) nicht zu benachteiligen.

Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.