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Art. 27
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 29 · Original-PDF
1Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden gerichtete längere Fassade. Im Zweifelsfall bestimmt die Baubehörde die massgebliche Fassade für den grossen Grundabstand. Grosser und kleiner Grundabstand
2Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Seiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.