← BZO Schwerzenbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 254 · Anders als bei der Ausnützungsziffer gilt bei der BZ der oberirdisch umbaute …

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 18 · Original-PDF

PBG

Anders als bei der Ausnützungsziffer gilt bei der BZ der oberirdisch umbaute Raum mit seinen Aussenmassen als anrechenbar, ausser Räume, welche als öffentliche Verkehrflächen benützt werden oder sich innerhalb des Witterungsbereichs unter vorspringenden freitragenden Bauteilen befinden. Dabei sollen besondere Bauten nicht an die BZ angerechnet werden (siehe Art. 34 Abs. 2)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.