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Art. 17
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 21 · Original-PDF
WG3 WG4 Grundmasse
Baumassenziffer 2.5 3.1
Zuschlag für besondere 0.3 0.3 Gebäude
Vollgeschosszahl 3 4
Dachgeschosszahl 1 1
Untergeschosszahl 11) 11)
Gesamtgebäudelänge max. 40 m2) 50 m2)
Gebäudehöhe 10.5 m 13.5 m
Firsthöhe 6.0 m 6.0 m
Gr. Grundabstand min. 10 m 10 m
Kl. Grundabstand min. 5 m 5 m
1) Das Untergeschoss darf nicht mehr als 1.50 m in Erscheinung treten, jedoch für gewerbliche Nutzung vorgesehen werden.
2) Im Erdgeschoss für dauernd betrieblich genutzte Gebäudeteile nicht beschränkt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.