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Art. 50 · Klein- und Anbauten

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 15 · Original-PDF

¹ Auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird eine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) erhoben. ² Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 2’000 m². ³ Die Mehrwertabgabe beträgt 40% des um Fr. 100’000 gekürzten Mehrwerts. Erhebung einer Mehrwertabgabe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.