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Art. 5 · Neubauten

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 4 · Original-PDF

1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Vollgeschosse max. 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Fassadenhöhe max. 7 m Gebäudelänge max. 30 m Gebäudebreite max. 14 m Grenzabstand min. 3.5 m Neubauten haben sich mit ihrem Gebäudeprofil und Erscheinungsbild gut in die Umgebung einzuordnen.

2Unter Vorbehalt der Verkehrssicherheit und der genügenden Einordnung dür­ fen die Abstände gemäss § 265 i.V. mit § 267 PBG unterschritten werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.