← BZO Greifensee · Inhaltsverzeichnis
Art. 3 · Kernzone I
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 4 · Original-PDF
Zweck, Nutzweise
1Die Bestimmungen der Kernzone I bezwecken die Erhaltung des Städtlis und eine gute Einpassung von Um- und Neubauten. Sie gelten mit einzelnen Aus nahmen auch für den Bereich der Dorfstrasse.
2Es sind maximal mässig störende Betriebe zugelassen.
3Die charakteristischen Merkmale des schutzwürdigen Ortsbildes sind zu be wahren. Die herkömmliche Gestaltung von Dach, Fassaden und Umgebung ist zu erhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.