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Art. 21 · Nutzweise

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 8 · Original-PDF

Grundmasse

1Grundgrenzabstand

–Kleiner Grenzabstand 5 m

–Grosser Grenzabstand 12 m

2Der grosse Grenzabstand gilt für die am meisten gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite.

3Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Quartiererhaltungszone muss der Grundgrenzabstand um das Mass des Mehrlängenzuschlags gemäss Art. 27 Abs. 1 heraufgesetzt werden.

4Bestehende Bauten dürfen unter Wahrung des Erscheinungsbildes um-, ausund wiederaufgebaut werden. Die bestehende Ausnützung (Stand Dezember 2013) kann um maximal 10% erhöht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.