Art. 11 · Umbau und Ersatzbauten
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 6 · Original-PDF
1Die im Kernzonenplan schwarz umrandeten Gebäude dürfen nur unter Bei behaltung des bisherigen Gebäudeprofils und Erscheinungsbildes umgebaut oder ersetzt werden. Unterschutzstellungen bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn sie mit den Interessen des Ortsbildschutzes verträglich sind und die Verkehrssicherheit ge wahrt ist.
2Die übrigen Gebäude herkömmlicher Bauart dürfen entweder unter Beibe haltung des bisherigen Gebäudeprofils und Erscheinungsbildes umgebaut bzw. ersetzt oder durch Neubauten gemäss Art. 12 ersetzt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.