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Art. 38 · Velos und Kinderwagen
BZO Egg · S. 19 · Original-PDF
1Es ist folgende Anzahl Velo-Abstellplätze (VP) zu erstellen: - Für Wohnungen 1 VP pro Zimmer - Für andere Nutzungen gelten die aktuellen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) als Richtlinie für die Bemessung.
2Bei Mehrfamilienhäusern ist in der Nähe des Hauseinganges eine angemessene Zahl an genügend grossen, ebenerdig zugänglichen, gedeckten Abstellflächen für Velos und Kinderwagen bereitzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.