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Art. 2 · Zonenplan

BZO Egg · S. 5 · Original-PDF

Für die Abgrenzung der Zonen und die Anordnung innerhalb der Zonen ist der Zonenplan Massstab 1:5’000 massgebend. Die mit der Bauordnung abgegebenen, verkleinerten Zonenpläne sind nicht rechtsverbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.