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Art. 19 · Nutzweise

BZO Egg · S. 13 · Original-PDF

In allen Wohnzonen sind Wohnen und nicht störende Betriebe zulässig. In den Zonen WG40 und WG60 sind zusätzlich auch mässig störende Betriebe erlaubt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.