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Art. 15ter · Bedachungsmaterialien

BZO Egg · S. 10 · Original-PDF

Als Bedachungsmaterial sind braungebrannte, getönte Biberschwanz-, Falz- oder Muldenfalz-Tonziegel zu verwenden. Für Kleinbauten und Anbauten gemäss § 2a ABV können auch andere Bedachungsmaterialien zugelassen werden, sofern sich eine gute Gesamtwirkung ergibt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.