← BZO Egg · Inhaltsverzeichnis
Art. 15ter · Bedachungsmaterialien
BZO Egg · S. 10 · Original-PDF
Als Bedachungsmaterial sind braungebrannte, getönte Biberschwanz-, Falz- oder Muldenfalz-Tonziegel zu verwenden. Für Kleinbauten und Anbauten gemäss § 2a ABV können auch andere Bedachungsmaterialien zugelassen werden, sofern sich eine gute Gesamtwirkung ergibt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.