Art. 49 · Massvorschriften
BZO Russikon · S. 15 · Original-PDF
Terrassenhäuser sind in den Wohnzonen W1 und W2 zulässig. Als Terrassenhäuser gelten Stufenbauten an Hanglagen. In Ergänzung der jeweiligen Zonenbestimmungen gelten folgende Anforderungen: - Die Terrassenhäuser dürfen nicht mehr als zwei resp. drei sichtbare Vollgeschosse aufweisen. Die Gesamtlänge darf 40 m nicht übersteigen; - Die Seitenfronten müssen Fenster aufweisen und dürfen keine geschlossene Mauerwirkung erzeugen. AussichtsschutzArt. 50AussichtsschutzDer Aussichtsschutz wird in den entsprechenden Ergänzungsplänen geregelt. IVErgänzende BauvorschriftenKlein- und Anbauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.