← BZO Russikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 40 · Wohnzone W3
BZO Russikon · S. 13 · Original-PDF
Es sind Betriebe mit nicht störender Nutzung gestattet. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens 1/3 der Summe der Gesamtnutzfläche betragen. Nutzungsverlagerungen sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.