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Art. 32 · Aussenrenovationen

BZO Russikon · S. 11 · Original-PDF

Auch bei Aussenrenovationen sind die vorstehenden Gestaltungsvorschriften einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.