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Art. 27 · Fenster
BZO Russikon · S. 10 · Original-PDF
Die Fenster haben in der Regel die Form eines stehenden Rechtecks aufzuweisen. Aussenliegende Sprosseneinteilung, das Anbringen von Fenstereinfassungen und Fensterläden sowie die Materialisierung mit Holz kann verlangt werden. Sprosseneinteilungen müssen ebenfalls die Form eines stehenden Rechtecks aufweisen. Bei Umbauten von ehemaligen Ökonomiegebäuden und Neubauten sind mit Rücksicht auf das Ortsbild auch andere Fensterformen zulässig. Seite 11 von 18 Bau- und Zonenordnung (BZO)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.