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Art. 10 · Besondere Aussenräume

BZO Russikon · S. 6 · Original-PDF

Die Qualitäten der im Kernzonenplan bezeichneten besonderen Aussenräume sind als Ganzes in ihrem herkömmlichen Charakter zu erhalten und zu stärken. Dies gilt insbesondere für die ortstypischen Vorgärten. Seite 7 von 18 Bau- und Zonenordnung (BZO) Art. 11Zo nenkonformität In Kernzonen (K) sind Nutzungsarten wie Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxen, Läden, landwirtschaftliche Betriebe, Gaststätten sowie mässig störende Betriebe zugelassen. In Kernzonen mit einem Wohnanteil von über 60 % sind ungeachtet der Rechtsform der Trägerschaft insbesondere folgende Betriebsarten und Nutzungen nicht zugelassen: - Striptease-Lokale, Table-Dance-Lokale und ähnliche Formen von Nachtlokalen; - Bordellbetriebe, Massagesalons und ähnliche Formen sexgewerblicher Nutzungen. Ke rnzonen K1 und KW

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.