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Art. 7 · Dachgestaltung

BZO Lindau · S. 8 · Original-PDF

1 Belichtung

Das zweite Dachgeschoss soll soweit als möglich über die Giebelseite belichtet werden.

Dachflächenfenster bis zu 0.5 m2 Lichtfläche sind zugelassen, sofern die Wirkung des Gesamtbildes des Daches nicht beeinträchtigt wird.

Sorgfältig gestaltete vertikale Lichtbänder oder andere geeignete Lösungen können zugelassen werden und dürfen dieses Mass übersteigen, wenn eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. 2 Dachneigung / Dachform

Für Hauptgebäude sind, sofern nicht andere bestehende Dachformen übernommen werden, nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von mindestens 40° in der Kernzone 1 und von 25° bis 50° in der Kernzone 2 zulässig. Aufschieblinge sind gestattet. 3 Dachaufbauten

Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss bis max. ein Drittel der Fassadenlänge zulässig.

Dachaufbauten sind als Schleppgauben oder Giebelgauben auszubilden. Pro Dachfläche ist nebst Dachflächenfenstern nur eine Art von Dachaufbauten zulässig. Sie müssen sich bezüglich Materialwahl und Farbe harmonisch in die Dachlandschaft einordnen. Die Trauflinie darf nicht unterbrochen werden. 4 Dacheinschnitte Gedeckte Dacheinschnitte sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig und sind analog Gauben auszubilden. 5 Materialisierung

Als Bedachungsmaterial sind für die Hauptgebäude in der Regel Ziegel in Rot- oder Brauntönen zu verwenden. Trauf- und Ortsgesimse sowie giebel- und traufseitige Dachvorsprünge sind zu erhalten oder zu erneuern und bei Neubauten in der ortsüblichen Art auszubilden.

In besonderen Fällen sind Glasziegel in untergeordnetem Mass zugelassen.

INFO_2023-11-16 31102_05A_231115_BZO_gestrichen - Kopie Seite 8 / 20 6 Sonnenkollektoren 1)

Solaranlagen sind als kompakte Fläche im Sinne eines zusammenhängenden Rechtecks auszuführen. Bei Neubauten sind Solaranlagen ziegelbündig in die Dachfläche zu integrieren. Bei bestehenden Dächern kann je nach Lage und Einsehbarkeit eine ziegelbündige lntegration der Anlage gefordert werden. Es ist darauf zu achten, dass die Dachränder schmal beibehalten werden. Die Einfassung der Anlage hat in Abstimmung mit der Farbe des Daches bzw. mit bereits bestehenden Anlageteilen zu erfolgen. 1)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.