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Art. 19 · Nutzweise

BZO Lindau · S. 13 · Original-PDF

In den Gewerbezonen sind höchstens mässig störende Betriebe zugelassen, in der Industriezone auch stark störende Betriebe.

Die Industrie- und Gewerbezonen sind für industrielle und gewerbliche Betriebe bestimmt. Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.

Läden für Güter des täglichen Bedarfs dürfen, ausser in der Gewerbezone "Seltenbach/Zehntenfrei", eine Verkaufsfläche von höchstens 300 m2 aufweisen. Grossläden und Einkaufszentren sind in allen Gewerbezonen untersagt.

Die Wohnnutzung gemäss § 56 Abs. 4 PBG ist zulässig.

ZoneIG3aG3bG4
Gesamthöhe max. m25.013.513.518.0
Grenzabstand min. m5.03.5*3.5*3.5*
Baumassenziffer max. m3/m2845.57.5
Grünflächenziffer min.10%10%10%

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.