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Art. 17 · Wohnzonen mit reduzierten Gebäudeabmessungen und eingeschränkter Nutzweise
BZO Lindau · S. 12 · Original-PDF
In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, die mit der Gartennutzung zusammenhängen. Darunter fallen u.a. Gartenanlagen, Kleinbauten und Kinderspielgeräte. Um die Einordnung zu gewährleisten, kann die Baubehörde Abmessungen und Fassadenhöhen beschränken, die Art der Einfriedungen vorschreiben und weitere Gestaltungsauflagen verfügen. Parkierungs- und Lagerflächen sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.