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Art. 14 · Nutzweise, Bauweise

BZO Lindau · S. 11 · Original-PDF

In Wohnzonen sind Wohnnutzungen und nichtstörende Betriebe zulässig. In den Wohnzonen mit Gewerbenutzung sind Wohnnutzungen, nichtstörende und mässig störende Betriebe zulässig. Läden für Güter des täglichen Bedarfs dürfen eine Verkaufsfläche von höchstens 300 m2 aufweisen.

Im Gebiet Riet/Plattenächer sind keine Satteldächer erlaubt.

ZoneW2 1.3WG2 1.3W2 1.5W3 2.0WG3 2.0W3 2.2W3 2.7WG3 2.7W4 3.5
Baumassenziffer max. (m3/m2)1.31.3*1.52.02.0*2.22.72.7*3.5
Für Gebäude mit Schrägdach mit einer maximalen Neigung von 45° gilt eine zu- sätzliche Baumassenziffer max. m3/m20.150.150.150.150.150.15---
Vollgeschosszahl max.222333334
Dachgeschosszahl gemäss Art. 18 Abs. 6 BZO max.111222221
Anrechenbares Untergeschoss gemäss Art. 18 Abs. 6 BZO max.111111111
Fassadenhöhe max. (m)7.57.57.510.510.510.510.510.513.5
Gebäudelänge, Hauptgebäude max. (m)252525303030404045
Gebäudelänge inkl. Klein- und Anbauten max. (m)353535404040---
Grenzabstand Hauptbauten mind. (m)555555555
Grenzabstand Klein- und Anbauten mind. (m)3.53.53.53.53.53.53.53.53.5
Grünflächenziffer mind. (%)303030252525202020

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.