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Art. 9 · III. An-/Umbauten

BZO Fehraltorf · S. 8 · Original-PDF

Ziff. 9 III. An-/Umbauten Kleinbauten, Anbauten Anbauten und Umbauten sind zulässig, wenn sie in ihren Abmessungen den Anforderungen von Ziff. 8 Abs. 2 entsprechen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.