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Art. 19 · Nutzweise
BZO Fehraltorf · S. 10 · Original-PDF
Ziff. 19 Nutzweise In den Wohnzonen ohne Gewerbeanteil sind nicht störende Betriebe gestattet. Sie dürfen keinen übermässigen Verkehr auslösen. Sexgewerbliche Salons oder vergleichbare Einrichtungen sind nicht erlaubt. Wo im Zonenplan bezeichnet, sind maximal mässig störende Betriebe ohne anteilmässige Beschränkung zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.