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Art. 16 · Grosser/kleiner Grundabstand

BZO Fehraltorf · S. 9 · Original-PDF

Ziff. 16 Grosser/ kleiner Grundabstand Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden oder Südwesten gerichtete Hauptwohnseite, der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten.

*Ziff. 17 Mehrlängenzuschlag

1Bei einer Fassadenlänge von mehr als 20 m ist der betreffende Grundabstand um 1/4 der Mehrlänge, jedoch höchstens um 3 m heraufzusetzen. Beim grossen Grundabstand wird kein Mehrlängenzuschlag erhoben. 5

2Weisen zwei benachbarte Gebäude einen Gebäudeabstand von weniger als 7 m auf, wird der Mehrlängenzuschlag berechnet, wie wenn beide zusammengebaut wären.

3Kleinbauten und Anbauten im Sinne von § 273 PBG fallen bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlages ausser Ansatz.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.