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Art. 73 · Änderung bisherigen Rechts
BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 31 · Original-PDF
Mit dem Inkrafttreten dieser Bauordnung werden die nachstehenden Rechts erlasse wie folgt geändert: 1) Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 8, S. 194 Bauordnung 31 1. Altstadt-Reglement vom 11. Januar 1983 1) § 7 Abs. 2
2Die Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 gilt für die Altstadt, soweit deren Bestimmungen sinngemäss angewendet werden können und dem Altstadt-Reglement nicht zuwiderlaufen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.