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Art. 58 · Übrige Zone mit speziellen Vorschriften UeFa

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 27 · Original-PDF

1In der Übrigen Zone mit speziellen Vorschriften für Familiengärten und Freizeitanlagen (UeFa) sind Bauten und Anlagen für Familiengärten und Freizeit­ anlagen zulässig.

2Gartenhäuschen bis zu einer Grundfläche von 12 m2 und einer Höhe von ­ 3,00 m können durch den Stadtrat bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.