Art. 54 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Meisenberg
BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 25 · Original-PDF
1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Meisenberg ist für Kliniknutzungen, Bauten für Altersvorsorge und Wohnen bestimmt.
2Der Meisenberg soll in seinem Charakter und Erscheinungsbild mit Klinik und Parkanlage erhalten bleiben. Die Erneuerung der bestehenden Bauten und Anlagen ist gestattet. Erweiterungsbauten haben sich besonders gut in das Landschafts- und Ortsbild einzufügen. Für Neubauten besteht Bebauungsplanpflicht.
3Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Meisenberg wird der Lärmschutz-Empfindlichkeitsstufe II zugewiesen. § 54a 1) Bauzone mit speziellen Vorschriften Rötelberg
1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Rötelberg ist für öffentlich zugängliche Nutzungen, insbesondere für Gastronomie sowie für Wohnen und Arbeiten bestimmt.
2Der Rötelberg soll in seinem Charakter und Erscheinungsbild mit öffentlich zugänglicher Nutzung, Aussichtspunkt und Bestockung erhalten werden. Um den langfristigen Bestand des Gebäudeensembles zu sichern, sind bei den bestehenden Bauten und Anlagen Erneuerungen und Erweiterungen im Rahmen der denkmalpflegerischen Vorgaben zulässig. Neubauten haben sich besonders gut in das Landschafts- und Ortsbild einzufügen. Es gelten mit Ausnahme des minimalen Wohnanteils die Grundmasse der Zone WA2.
3Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Rötelberg wird der Lärmschutz- Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen. 1) Fassung vom 26. Juni 2012, in Kraft seit 15. Oktober 2012 Bauordnung 25
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.