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Art. 52 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Areal Altes Kantonsspital

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 24 · Original-PDF

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Areal Altes Kantonsspital ist für öffentlich zugängliche Nutzungen wie Schulen, Museen etc. sowie für Wohnen und Arbeiten bestimmt.

2Das Areal Altes Kantonsspital ist für die Entwicklung von Zug Süd von besonderer Bedeutung. Für das Areal ist ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Es gelten die Grundmasse der Zone WA3. Für Neubauten besteht Bebauungsplanpflicht.

3Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Areal Altes Kantonsspital wird der Lärmschutz-Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.