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Art. 37 · Zone für preisgünstigen Wohnungsbau

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 19 · Original-PDF

1Die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau ist einer Wohn- oder WohnArbeitszone überlagert. In dieser überlagernden Zone ist mindestens 50 % der anzurechnenden Geschossfläche für den preisgünstigen Wohnungsbau reserviert.

2Auf den Anteil des preisgünstigen Wohnungsbaus wird ein Ausnützungszuschlag von 10 % gewährt. Bei Arealbebauungen wird der Ausnützungszuschlag zusätzlich zu den Abweichungen gemäss § 32 Absatz 1 gewährt.

BezeichnungAbkürzungVollgeschosszahl (V PBG)Min. Wohnanteil (§ 18 BO)Wohnen zulässigNicht störende Betriebe zulässigMässig störende Betriebe zulässigStark störende Betriebe zulässigEmpfindlichkeitsstufeAusnützungsziffer (AZ gemäss V PBG) und § 17 BOBaumassenziffer (BZ gemäss V PBG)Freiflächenziffer (FZ gemäss V PBG)Max. Gebäudelänge in m (gemäss V PBG)1) Firsthöhe in m (V PBG)Grenzabstand in m (V PBG)Ergänzungsparagraphen (§)
klein (min.)gross (min.)
Bauzone mit speziellen Vorschriften Technologie- cluster Zug ABsV TCZ A§ 48 Abs. 4 BO-XXXIV-§ 48 Abs. 2 BO0.15frei5055
Bauzone mit speziellen Vorschriften Technologie- cluster Zug BBsV TCZ B§ 48 Abs. 4 BOXXX-III-§ 48 Abs. 2 BO0.15frei60 2)55
Bauzone mit speziellen Vorschriften Technologie- cluster Zug CBsV TCZ C§ 48 Abs. 4 BOXXX-III-8.00.15frei2055

Tabelle von S. 19 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.