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Art. 33 · Quartiergestaltungspläne

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 17 · Original-PDF

1)

1Quartiergestaltungspläne geben eine in der Regel dreidimensionale Übersicht über eine zweckmässige bauliche Entwicklung, die städtebauliche und landschaftliche Gestaltung, die Anordnung, Nutzung und Gestaltung der Freiräume, die Erschliessung usw. eines Quartiers oder Teilen davon.

2Quartiergestaltungspläne bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Baulinien-, Arealbebauungs- und Bebauungsplänen und das Bauen in Einzelbauweise.

3Der Stadtrat kann zur Sicherung des Inhalts von Quartiergestaltungsplänen die Erarbeitung eines Bebauungsplans verlangen.

4Quartiergestaltungspläne sind der Bau- und Planungskommission formell zur Kenntnis zu unterbreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.