← BZO Zug · Inhaltsverzeichnis

Art. 26 · Ausnahmen für Terrainveränderungen, Mauern und Böschungen

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 14 · Original-PDF

1Liegen besondere Umstände vor, kann der Stadtrat Abweichungen bewilligen, sofern die Terrainveränderungen, Mauern oder mauerartigen Böschungen architektonisch gut umgesetzt sind und sich gut in die Umgebung einpassen.

2Mit Zustimmung des Nachbarn kann von den Vorschriften gemäss § 25 Abs. 2, 3 und 4 abgewichen werden, sofern das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.