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Art. 24 · Terrainveränderungen im Allgemeinen

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 13 · Original-PDF

rainveränderungen im Allgemeinen

1Terrainveränderungen sind sorgfältig und mit Bezug zum Kontext des Quartiers und der angrenzenden Liegenschaften vorzunehmen.

2Das gestaltete Terrain (Stützmauern, Böschungen, Aufschüttungen und dergleichen) darf das gewachsene Terrain um höchstens 1,50 m, im Lot gemessen, überragen. § 24 Einleitungssatz Der Bewilligungspflicht, wie sie gemäss § 67 der Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 besteht, werden zusätzlich unterstellt: ... 2. Parkplatzreglement vom 26. Juni 2001 2) § 1 Abs. 3 (neu)

3Vorbehalten bleibt die vollumfängliche oder teilweise Befreiung von der Erstellungspflicht im Rahmen des autoarmen Wohnens und Arbeitens im Sinne von § 10 der Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.